Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Rohrberg gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier.
Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments
Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument bezeichnete Dienststelle.
Elektronische Signaturprüfung
Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte die folgende Adresse:
http://www.signaturpruefung.gv.at/ Offizieller Link zur Signaturprüfung – leitet derzeit weiter zum Prüfservice der RTR (Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH)
Die Veröffentlichung der Amtssignatur der Gemeinde Rohrberg finden Sie hier!