Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Rohrberg auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit dieHerkunftund dieEchtheiteines Dokuments überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus: • einer Bildmarke • dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Veröffentlichung der Bildmarke Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Rohrberg gemäß § 19Abs.3E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Siehier.
Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführtenBehördestammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument bezeichnete Dienststelle.
Elektronische Signaturprüfung Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte die folgende Adresse: http://www.signaturpruefung.gv.at/Offizieller Link zur Signaturprüfung – leitet derzeit weiter zum Prüfservice der RTR (Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH)
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