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Rechtswirksames Einbringen im elektronischen Verkehr

Bekanntmachung gemäß § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG und § 86b Bundesabgabenordnung - BAO

Für das rechtswirksame Einbringen von schriftlichem Anbringen an die Gemeinde ROHRBERG sind folgende Punkte zu beachten: Informationen als PDF