Rechtswirksames Einbringen im elektronischen Verkehr
Bekanntmachung gemäß § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG und § 86b Bundesabgabenordnung - BAO
Für das rechtswirksame Einbringen von schriftlichem Anbringen an die Gemeinde ROHRBERG sind folgende Punkte zu beachten: Informationen als PDF